Änderungen im PAG 2024

Der Bayerische Landtag hat am 17. Juli 2024 nach Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zu Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) und des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) beschlossen.

Laut Innenminister Joachim Herrmann treten die Gesetzesänderungen zum 1. August 2024 in Kraft und beinhalten eine Reihe wichtiger Anpassungen. "Insbesondere können wir mit unserer 'Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform', kurz VeRA, starten", erklärte der Innenminister. "Nach jetzigem Stand können wir den Echtbetrieb noch im September 2024 beginnen."

Zuvor wird laut Herrmann nochmal der Landesbeauftragte für den Datenschutz beteiligt. "Mit 'VeRA' werden wir die Möglichkeiten der Kriminalpolizei zur effektiven Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten weiter stärken", kündigte Herrmann an. Dabei werde großer Wert auf den Grundrechtsschutz der Bürger, den Datenschutz und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gelegt.